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   OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02   

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OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02 (https://dejure.org/2002,6881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.2002 - 2 Wx 71/02 (https://dejure.org/2002,6881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 2 Wx 71/02 (https://dejure.org/2002,6881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach Veräußerung des Wohnungseigentums; Eigentümerbeschluss als Rechtsgrund für die während der Zeit als Wohnungseigentümer entstandenen Belastungen; Anwaltszwang in Verfahren nach dem ...

  • Judicialis

    NachwG § 4; ; FGG § ... 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 78; ; ZPO § 265 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 28; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 43; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 128
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Denn die Jahresabrechnung ist eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, so dass in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, solange die Beträge nur tatsächlich vom Gemeinschaftskonto gezahlt wurden (BGH NJW 1997, 2106, 2108; KG NJW-RR 1997, 715, 716; BayObLG WuM 1993, 488, 489; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 72).

    Die Frage, ob die Höhe der dem Hausmeister gewährten Vergütung angemessen ist und einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, hat daher - wie die Vorinstanzen zu Recht angenommen haben - lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (vgl. BayObLG WuM 1993, 488, 489) und kann keine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung rechtfertigen, der nur die formelle und zahlenmäßige Richtigkeit der Abrechnung billigt.

  • BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97

    Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Insbesondere ist der Wirtschaftsplan durch den Beschluss der Jahresabrechnung nicht aufgehoben und damit gegenstandslos, sondern nur bestätigt worden (BGHZ 131, 228, 231 f. = NJW 1996, 725, 726; BayObLG, NJW-RR 1998, 1624).

    Zumindest dem vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ausgeschiedenen Wohnungseigentümer kann daher das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des Wirtschaftsplanes nicht abgesprochen werden (vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 100 f.; ohne Einschränkung BayObLG, NJW-RR 1998, 1624; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28, Rn. 50).

  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Zumindest dem vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ausgeschiedenen Wohnungseigentümer kann daher das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des Wirtschaftsplanes nicht abgesprochen werden (vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 100 f.; ohne Einschränkung BayObLG, NJW-RR 1998, 1624; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28, Rn. 50).

    Er müsste die aus dem Plan für ihn entstandenen Belastungen endgültig hinnehmen oder aber - nach verbreiteter, wenn auch zweifelhaften Aufassung - eine Klärung im Prozessweg herbeizuführen suchen (OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 101).

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Insbesondere ist der Wirtschaftsplan durch den Beschluss der Jahresabrechnung nicht aufgehoben und damit gegenstandslos, sondern nur bestätigt worden (BGHZ 131, 228, 231 f. = NJW 1996, 725, 726; BayObLG, NJW-RR 1998, 1624).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Denn die Jahresabrechnung ist eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, so dass in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, solange die Beträge nur tatsächlich vom Gemeinschaftskonto gezahlt wurden (BGH NJW 1997, 2106, 2108; KG NJW-RR 1997, 715, 716; BayObLG WuM 1993, 488, 489; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 72).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Denn die Jahresabrechnung ist eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, so dass in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, solange die Beträge nur tatsächlich vom Gemeinschaftskonto gezahlt wurden (BGH NJW 1997, 2106, 2108; KG NJW-RR 1997, 715, 716; BayObLG WuM 1993, 488, 489; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 72).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLG NJW-RR 1993, 85, 86; NJW-RR 1990, 210, 211; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 45 Rn. 85).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Denn wie schon das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat die Veräußerung eines Wohnungseigentums keinen Einfluss auf die Stellung des Veräußerers als Verfahrensbeteiligter, vielmehr führt er das Verfahren entsprechend § 265 Abs. 2 ZPO als Verfahrensstandschafter für den neuen Rechtsträger fort (BayObLG, NJW-RR 1995, 467; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 43 Rn. 113).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLG NJW-RR 1993, 85, 86; NJW-RR 1990, 210, 211; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 45 Rn. 85).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98

    Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Mit der Veräußerung des Wohnungseigentums kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, dass er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG NZM 2000, 350; BayObLG WuM 1998, 511, 512).
  • OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den

  • OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 26/99

    Weitere Beschwerde durch nicht mehr bevollmächtigten Verfahrensbevollmächtigten

  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97

    Grundsätze im Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer

  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99

    Rechtsschutzinteresse nach Veräußerung eines Wohneigentums

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

    Der Wirtschaftsplan wirkt nämlich auch über seine Geltungsdauer hinaus insoweit fort, als er den Rechtsgrund für die geschuldeten Vorauszahlungen bildet; die Abrechnung bewirkt keine Umschaffung, sondern bildet die Rechtsgrundlage nur für den Abrechnungssaldo (BGHZ 131, 228; BayObLG NJW-RR 1996, 75; OLG Hamburg WuM 2003, 104).
  • OLG Köln, 20.12.2004 - 16 Wx 110/04

    WEG -Verfahren: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des

    Offen bleiben kann es, ob etwas anderes gilt, weil der Antragsteller die monatlich nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Raten nicht in voller Höhe gezahlt hatte und deshalb wegen des Rückstandes neben der Jahresabrechnung auch der Wirtschaftsplan als Rechtsgrund für die geschuldeten Vorauszahlungen fortbestand (vgl. hierzu BayObLG NZM 2004, 509; OLG Hamburg ZMR 2003, 128); denn mit Rechtskraft des Beschlusses des Amtsgerichts Bergheim vom 25.02.2004, mit dem nach einem Anerkenntnis des Antragstellers u. a. der Nachzahlungsbetrag von 286, 15 EUR tituliert worden ist, bestand eine neue sowohl von dem Wirtschaftsplan wie auch von der Jahresabrechnung losgelöste Rechtsgrundlage für die Zahlungspflicht des Antragstellers.
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108 [BGH 06.03.1997 - III ZR 248/95] ; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    2 Z 104/87">1988, 847; WuM 1998, 511; WE 1999, 428; ZMR 2000, 241, 242; OLG Hamburg WuM 2003, 104; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 14; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 622).
  • LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verwalterentlastung durch

    Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Jahresabrechnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften als reine Einnahmen- und Ausgabenrechnungen alle tatsächlich angefallenen Kostenpositionen ausweisen müssten und demgemäß nicht mit der Begründung angefochten werden könnten, bestimmte Ausgaben entsprächen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (zuletzt HansÖLG, wie von den Antragsgegnern im Schriftsatz vom 19.03.2003 zitiert, abgedruckt auch in WUM 2003, Seite 104).
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